Rechtsprechung
VK Hamburg, 06.10.2003 - VKBB-3/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- oeffentliche-auftraege.de
Wertung: kein Vertrauensschutz für zunächst nicht erkannte zwingende Ausschlussgründe eines Angebotes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwingender Ausschluss wegen fehlender Erklärungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Sachsen - 1 SVK/77
- VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
- OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 44/02
- OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
- VK Hamburg, 06.10.2003 - VKBB-3/03
- OLG Hamburg, 21.01.2004 - 1 Verg 5/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- OLG Jena, 17.03.2003 - 6 Verg 2/03
Antragsbefugnis; Angebotsveränderung; Rechtsschutz, einstweiliger
Auszug aus VK Hamburg, 06.10.2003 - VKBB-3/03
In einem solchen Fall fehlt einem Vergabenachprüfungsantrag das in § 107 Abs. 2 GWB vorausgesetzte Rechtsschutzbedürfnis (OLG Jena, Beschluss v. 17.03.2003 - 6 Verg 2/03; BauR 2000, 95; VergabeR 2002, 256, 258; VergabeR 2002, 488, 490; BayObLG NZBau 2001, 643; BayObLG VergabeR 2002, 252; OLG Dresden, Beschluss v. 08.11.2002 - WVerg 0018/02), weil es unter jedem denkbaren Gesichtspunkt ausgeschlossen ist, dass die Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein kann (BGH, Beschluss v. 18.02.2003 - X ZB 43/02).Der Antragstellerin steht insoweit kein schützenswertes Vertrauen dahin zu, dass auch die Vergabeprüfinstanzen den zwingenden Ausschließungsgrund ignorieren, weil ansonsten die Rechtsverletzung zum Nachteil der Mitbewerber fortgesetzt bzw. perpetuiert würde (OLG Jena, Beschluss v. 17.03.2003 - 6 Verg 2/03; vgl. auch: BGH, Beschluss v. 18.02.2003 X ZB 43/03).
Die Vergabeprüfungsinstanzen sind dabei weder an Rügen der Beteiligten noch an das Verschlechterungsverbot gebunden (OLG Jena, Beschluss v. 17.03.2003 6 Verg 2/03).
Dieser kann im Hinblick auf die Überprüfung der Vergabeentscheidung vielmehr nur dann zum Tragen kommen, wenn ein Vergabenachprüfungsverfahren in zulässiger Weise eingeleitet worden ist und soweit einer Rüge nicht § 107 Abs. 3 GWB entgegensteht (OLG Jena, Beschluss v. 17.03.2003 6 Verg 2/03).
Dieses immaterielle Interesse wird von dem auf wirtschaftliche Schadensvermeidung angelegten Regelungsbereich des § 107 Abs. 2 GWB aber nicht geschützt (OLG Jena, Beschluss v. 28.04.2003 6 Verg 2/03).
Vor diesem Hintergrund ist für einen antragsunabhängigen, objektivkorrigierenden Eingriff in das Vergabeverfahren durch die Vergabekammer kein Raum (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 28.04.2003 6 Verg 2/03; Beschluss v. 30.05.2002, VergabeR 2002, 488, 491; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.08.2000 Verg 9/00, so auch BGH, Beschluss v. 18.02.2003 X ZB 43/02).
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Hamburg, 06.10.2003 - VKBB-3/03
Damit sei das Angebot der Beigeladenen unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.02.2003 (Az.: X ZB 43/02) zwingend auszuschließen.In einem solchen Fall fehlt einem Vergabenachprüfungsantrag das in § 107 Abs. 2 GWB vorausgesetzte Rechtsschutzbedürfnis (OLG Jena, Beschluss v. 17.03.2003 - 6 Verg 2/03; BauR 2000, 95; VergabeR 2002, 256, 258; VergabeR 2002, 488, 490; BayObLG NZBau 2001, 643; BayObLG VergabeR 2002, 252; OLG Dresden, Beschluss v. 08.11.2002 - WVerg 0018/02), weil es unter jedem denkbaren Gesichtspunkt ausgeschlossen ist, dass die Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein kann (BGH, Beschluss v. 18.02.2003 - X ZB 43/02).
Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebender Hinsicht vergleichbare Angebote abgegeben werden (BGH, Urteil v. 07.01.2003 - ZR 50/01; Beschluss v. 18.02.2003 - X ZB 43/02; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss v. 14.08.2003 - 2 62/03).
Der Bieter muss also zu jeder Position des Leistungsverzeichnisses alle ihn nicht unzumutbar belastenden Angaben machen, die ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert waren und damit als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen (BGH, Beschluss v. 18.02.2003 - X ZB 43/02).
Ist nämlich das Angebot der Antragstellerin eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b), 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A zwingend auszuschließen, kann das Ergebnis des weiteren Vergabeverfahrens schutzwürdige rechtliche Interessen der Antragstellerin nicht mehr berühren (BGH, Beschluss v. 18.02.2003 X ZB 43/02).
Vor diesem Hintergrund ist für einen antragsunabhängigen, objektivkorrigierenden Eingriff in das Vergabeverfahren durch die Vergabekammer kein Raum (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 28.04.2003 6 Verg 2/03; Beschluss v. 30.05.2002, VergabeR 2002, 488, 491; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.08.2000 Verg 9/00, so auch BGH, Beschluss v. 18.02.2003 X ZB 43/02).
- OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
Auszug aus VK Hamburg, 06.10.2003 - VKBB-3/03
Vor diesem Hintergrund ist für einen antragsunabhängigen, objektivkorrigierenden Eingriff in das Vergabeverfahren durch die Vergabekammer kein Raum (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 28.04.2003 6 Verg 2/03; Beschluss v. 30.05.2002, VergabeR 2002, 488, 491; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.08.2000 Verg 9/00, so auch BGH, Beschluss v. 18.02.2003 X ZB 43/02).Nach zutreffender und gefestigter Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 15.05.2002 Verg 10/02; Beschluss v. 09.08.2001 Verg 1/01; Beschluss v. 22.08.200 Verg 9/00) ist insoweit eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegel, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabekreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten notwendig bedarf.
- OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot
Auszug aus VK Hamburg, 06.10.2003 - VKBB-3/03
In einem solchen Fall fehlt einem Vergabenachprüfungsantrag das in § 107 Abs. 2 GWB vorausgesetzte Rechtsschutzbedürfnis (OLG Jena, Beschluss v. 17.03.2003 - 6 Verg 2/03; BauR 2000, 95; VergabeR 2002, 256, 258; VergabeR 2002, 488, 490; BayObLG NZBau 2001, 643; BayObLG VergabeR 2002, 252; OLG Dresden, Beschluss v. 08.11.2002 - WVerg 0018/02), weil es unter jedem denkbaren Gesichtspunkt ausgeschlossen ist, dass die Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein kann (BGH, Beschluss v. 18.02.2003 - X ZB 43/02).Vor diesem Hintergrund ist für einen antragsunabhängigen, objektivkorrigierenden Eingriff in das Vergabeverfahren durch die Vergabekammer kein Raum (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 28.04.2003 6 Verg 2/03; Beschluss v. 30.05.2002, VergabeR 2002, 488, 491; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.08.2000 Verg 9/00, so auch BGH, Beschluss v. 18.02.2003 X ZB 43/02).
- BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01
Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines …
Auszug aus VK Hamburg, 06.10.2003 - VKBB-3/03
Vielmehr ist jedes Angebot zwingend auszuschließen, dass nicht alle geforderten Preise mit dem Betrag angibt, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (vgl. BGH, Urteil v. 07.01.2003 X ZR 50/01) und auch jedes Angebot, bei dem nicht alle ausweislich der Ausschreibungsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten sind (vgl. BGH, Beschluss v. 18.02.2003 X ZB 43/03). - OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01
Vergaberecht - Anwaltskosten
Auszug aus VK Hamburg, 06.10.2003 - VKBB-3/03
Nach zutreffender und gefestigter Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 15.05.2002 Verg 10/02; Beschluss v. 09.08.2001 Verg 1/01; Beschluss v. 22.08.200 Verg 9/00) ist insoweit eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegel, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabekreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten notwendig bedarf. - BayObLG, 19.12.2000 - Verg 7/00
Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens nach Vertragsschluss zwischen …
Auszug aus VK Hamburg, 06.10.2003 - VKBB-3/03
Ein Rechtsschutzbedürfnis der unterlegenen Antragstellerin, in einem solchen Fall Kenntnis von dem Angebot eines anderen Bieters zu erhalten, ist nicht ersichtlich (BayObLG, Beschluss v. 19.12.2000 Verg 7/00; Vergabekammer Südbayern, Beschluss v. 20.12.2002 50 11/02). - OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02
Kostentragungspflicht
Auszug aus VK Hamburg, 06.10.2003 - VKBB-3/03
Nach zutreffender und gefestigter Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 15.05.2002 Verg 10/02; Beschluss v. 09.08.2001 Verg 1/01; Beschluss v. 22.08.200 Verg 9/00) ist insoweit eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegel, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabekreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten notwendig bedarf. - BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97
Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung …
Auszug aus VK Hamburg, 06.10.2003 - VKBB-3/03
Nur unter dieser Voraussetzung kann damit ein echter und fairer Wettbewerb unter den Bietern festgestellt werden (vgl. BGH, Urteil v. 08.09.1998 X ZR 85/97 NJW 1998, 3634 f.). - OLG Jena, 26.10.1999 - 6 Verg 3/99
Vorabzuschlag und aufschiebende Wirkung
Auszug aus VK Hamburg, 06.10.2003 - VKBB-3/03
In einem solchen Fall fehlt einem Vergabenachprüfungsantrag das in § 107 Abs. 2 GWB vorausgesetzte Rechtsschutzbedürfnis (OLG Jena, Beschluss v. 17.03.2003 - 6 Verg 2/03; BauR 2000, 95; VergabeR 2002, 256, 258; VergabeR 2002, 488, 490; BayObLG NZBau 2001, 643; BayObLG VergabeR 2002, 252; OLG Dresden, Beschluss v. 08.11.2002 - WVerg 0018/02), weil es unter jedem denkbaren Gesichtspunkt ausgeschlossen ist, dass die Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein kann (BGH, Beschluss v. 18.02.2003 - X ZB 43/02). - OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 4/01
Anschlussbeschwerde; Angebot, unvollständiges; Nachunternehmereinsatz
- BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02
Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung
- BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01
Nachprüfungsverfahren im Vergabeverfahren
- OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 4/03
Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes
- OLG Dresden, 08.11.2002 - WVerg 18/02
Rechtsschutzbedürfnis; Pauschalpreisnachlass; Änderung der Verdingungsunterlagen
- VK Hessen, 21.03.2003 - 69d-VK-11/03
Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes